Egal wo Sie wohnen, ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken, Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee, am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald  -
unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.

Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.

 



Die Riester - Rente

Teil 2


Ehe man sich mit den konkreten Vorsorgeprodukten beschäftigt, sollte man sich seine Vorsorgelücke ausrechnen, was im Detail nicht ganz so einfach ist. ADB-Rechner Vorsorgelücke.


aktuelle
Regelungen Altersvorsorge und Hartz IV

eXtra-Rente 
Die einzigartige Rente für Kranke

Sonderthemen

wichtigste Neuerungen ab 2005 / Unisex
Arbeitgeberwechsel
Ehepaare, Familie und Kinder
Riester weiterhin ungeliebt

Mindestbeiträge

Ist die Zulage sehr hoch, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden. 

Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er 2005 bei 90 Euro, mit einem Kind liegt er ab 2005 bei 75 Euro sowie mit zwei oder mehr Kindern ab 2005 bei 60 Euro jährlich.

Kündigung und Anbieterwechsel

Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Kunde sich aus dem bestehenden Vertrag lösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Für diesen Wechsel werden Gebühren fällig. Kündigen Sie Ihren geförderten Vertrag und lassen sich das Guthaben auf Ihr Konto auszahlen, müssen Sie alle staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen.
(Siehe auch unser Special)

Abschluss- und Vertriebsgebühren

Hierbei handelt es sich eher um ein "technisches" Detail. Die Kosten für Vertrieb und Vertragsabschluss müssen bei geförderten Verträgen auf mindestens 10 Jahre aufgeteilt werden. Das hat nebenbei nichts damit zu tun, ob Ihr Vermittler seine Provision einmalig bei Abschluss oder auf die Vertragslaufzeit verteilt erhält. Daher verbessert sich auch nicht zwangsläufig die Rendite Ihres Vertrages. In jedem Fall wird dadurch sichergestellt, dass Ihr Vertrag bereits ab dem ersten Jahr ein Guthaben aufweist.

Die Kosten für Vertragsabschluss und -verwaltung müssen Ihnen gegenüber genannt werden. Im einzelnen müssen Ihnen die Höhe und zeitliche Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten, Umstellungskosten, Kosten der Vermögensverwaltung sowie Kosten beim Wechsel zu einem anderen Produkt oder Anbieter genannt werden. Investmentfonds weisen solche Kosten teilweise bereits jetzt als Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr aus. Versicherungen und Banken tun dies traditionell nicht. Trotzdem entstehen diese Kosten selbstverständlich bereits heute. Zusätzlich können Kosten für einen Risikoschutz, den das Gesetz erlaubt, hinzu kommen.
In jedem Jahr der Vertragslaufzeit erhalten Sie einen Kontoauszug, der Sie über Beitragsverwendung, Kapitalbildung sowie Kosten und Erträge informiert. Weiterhin erhalten Sie Informationen über die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge.


Verwendung

1.) Darlehenszuschuss

Aus dem angesparten Vermögen können einmalig zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro für eine selbst genutzte Immobilie entnommen werden. Die entnommene Summe zahlen Sie in monatlichen Raten beginnend 2 Jahre nach der Entnahme bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs wieder zurück in den Altersvorsorgevertrag. 
Sie geben damit ein Darlehen an sich selbst. Sie können dadurch beim Immobilienerwerb mit einem höheren Eigenkapital antreten. Sie profitieren von günstigeren Konditionen und einer niedrigeren Zinsbelastung.

2.) Rente

Auszahlungsbeginn
Die Leistungen werden mit dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung aus einem geförderten Vertrag beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.

Auszahlungsdauer
Die Auszahlung erfolgt entweder unmittelbar mit einer lebenslangen Rente oder aber durch einen Auszahlungsplan, an den sich ab einem Alter von 85 Jahren ebenfalls eine lebenslange Rente (sogenannte Restkapitalverrentung) anschließt.

Auszahlungshöhe
Die geförderte Vorsorge muss ein gleich bleibendes oder stetig wachsendes Zusatzeinkommen neben der gesetzlichen Rente sichern.

Beitragsgarantie
Zum Beginn der Auszahlung ist Ihr Guthaben mindestens so hoch wie die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der ausgewiesenen Kosten.

Abtretung
Weder eine Abtretung oder Pfändung noch die Anrechnung in der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe ist erlaubt.


Nachgelagerte Besteuerung

Bei einem herkömmlichen Versicherungsvertrag werden die Beiträge normalerweise aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen erfolgt (für Verträge die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden) dann die Auszahlung in der Kapitallebensversicherung vollständig steuerfrei bzw. in der Rentenversicherung nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil.
 
Bei der geförderten Riester-Rente wird dieses Prinzip umgekehrt: Die Zahlung der Beiträge erfolgt jetzt aus dem unversteuerten (Brutto-) Einkommen oder wird staatlich bezuschusst. 
Auch für Zinsen und Erträge müssen Sie keine Steuern zahlen. Im Gegenzug wird später in der Auszahlungsphase die gesamte Rente (mit Ausnahme einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr) versteuert. 
Entspannt wird dieser Zustand dadurch, dass nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Ihre Rente sowohl aus der gesetzlichen Sozialversicherung als auch aus einer nicht geförderten privaten Altersvorsorge nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird. Als Rentner wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen zusätzlichen Altersentlastungsbetrag verringert. 

Vereinfacht gesagt, bedeutet nachgelagerte Besteuerung, dass die heutigen Beiträge steuerfrei sind und die späteren Rentenzahlungen relativ niedrig besteuert werden.



Wie ermitteln wir für Sie  das günstigste Angebot ?

Wie Sie oben gesehen haben, hängt der Beitrag von sehr vielen Faktoren ab. Der Akademische Dienst bedient sich daher eines ausgefeilten Computervergleichsprogramms. Das Ergebnis wird nach unseren Erfahrungen und Hintergrundwissen hin bewertet und Ihnen (meist per Post) zugesandt. 

Sie können sich auch ein nach Ihren Wünschen auf Sie zugeschnittenes kostenfreies Angebot von uns erarbeiten lassen. 


NEU 2010 und hochaktuell wieder umfangreiche Online-Vergleiche
anonym, detailliert, extrem preiswert
Möglichkeit des Bedingungsvergleich und Online-Abschluss




ADB Versich.makler Landsberger Allee 131c  10369 Berlin  Telefon 030  / 640 76 915 Fax 030 / 91482096
Tipplexikon Versicherungen & Geldanlage A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z   Alle