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Heute ist es nahezu ausgeschlossen, dass man sein Arbeitsleben bei nur
einem Arbeitgeber verbringen wird. Selbst ein Großkonzern strukturiert
dauernd um, so dass es auch hier rechtlich ständig zu Arbeitgeberwechseln
kommt.
Verliere ich bereits erworbene Ansprüche?
Das angesparte Vermögen und die Ansprüche daraus nehmen Sie mit Ihrem Vertrag zum nächsten Arbeitgeber mit.
Die Versorgung beim neuen Arbeitgeber gefällt mir besser.
Für diesen Fall fehlen noch die genauen Regelungen. Der Wechsel in einen Kollektivvertrag bei einem neuen Arbeitgeber ist voraussichtlich erlaubt und darüber hinaus mit keinen Nachteilen für Sie verbunden.
Auswanderung ins Ausland
Wer dauerhaft außerhalb der deutschen Grenzen lebt und arbeitet, verliert automatisch seinen Förderanspruch. Das Finanzamt fordert Zulagen und eventuelle Steuervergünstigungen zurück. Das Finanzamt kann die Rückzahlung so lange stunden, bis eine Rente aus dem Vorsorgevertrag gezahlt wird. Im Rentenbezug kann der Staat dann bis zu 15 % der Zusatzrente einziehen, bis die Schuld gegenüber dem Finanzamt beglichen ist.
Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig macht, verliert ebenfalls seinen Förderanspruch. Wird der Vorsorgevertrag jedoch nicht gekündigt, sondern lediglich ruhend gestellt, verzichtet der Staat auf die Rückzahlung der erfolgten Förderung.
Verbeamtung
Für den Wechsel in den Beamtenstatus gilt das selbe wie für den Start in die Selbstständigkeit.

Wie ermitteln wir für Sie das günstigste Angebot ?
Wie Sie oben gesehen haben, hängt der Beitrag von sehr vielen Faktoren ab. Der Akademische Dienst bedient sich daher eines
ausgefeilten Computervergleichsprogramms. Das Ergebnis wird
nach unseren Erfahrungen und Hintergrundwissen hin bewertet und Ihnen (meist per Post) zugesandt.
Sie können sich jedoch auch ein nach Ihren Wünschen auf Sie zugeschnittenes kostenfreies Angebot von uns erarbeiten
lassen.
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