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Die persönliche Vorsorge und Hartz IV

allgemein

Hinter dem Schlagwort "Hartz-Reformen" verbirgt sich ein Paket von Reformen des Arbeitsmarktes in Deutschland, das von einer Kommission unter der Leitung des VW-Personalchefs Peter Hartz ausgearbeitet wurde. Ein Teil davon, das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" - kurz auch "Hartz IV" - regelt den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe neu.

Wen betrifft eigentlich Hartz IV

Die Neuerungen in "Hartz IV" betreffen also Langzeitarbeitslose und deren Familien. Alle anderen Personengruppen sind von den "Hartz IV"-Regelungen grundsätzlich nicht betroffen! Wichtig ist dabei auch die Tatsache, dass ca. 2/3 aller Personen, die arbeitslos werden, innerhalb von 12 Monaten wieder einen neuen Arbeitsplatz finden. D.h. nur der kleinere Teil der Arbeitslosen wird also von den "Hartz IV" - Regelungen erfasst.



Hartz IV und die Versicherungen

Mit Hartz IV greift der Staat kräftig in die Altersvorsorge der Bürger ein. Wer hier nicht genau aufpasst, kann schnell seine zusätzliche private Altersvorsorge teilweise oder ganz verlieren.


Wir lehnen die zwangsweise Auflösung von Kapital, das eindeutig zur Altersvorsorge dient, ab. Die Rente ist schon lange nicht mehr sicher und private Vorsorge unabdinglich. Nun dagegen kann durch Hartz IV die befürchtete Altersarmut deutlich zunehmen.

Nachfolgend wollen wir Ihnen die bestehenden Freibetragsregelungen darstellen, so dass wenigstens ein Großteil der Gelder fürs Alter auch erhalten bleiben.
(Stand 10-2004  - ohne Gewähr)

Es gibt drei Vermögensfreibeträge: einen Grundfreibetrag, einen Altersvorsorgefreibetrag und einen Freibetrag für Neuanschaffungen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt seit 2003 nur noch 200 Euro pro Lebensjahr (war früher höher = 520 pro Lebensjahr), mindestens 4.100 Euro und maximal 13.000 Euro. 
Der alte 520 € Freibetrag gilt jetzt nur noch für Menschen, die vor 1948 geboren wurden. 

Ein heute 57-Jähriger hat also einen Grundfreibetrag in Höhe von 29.640 Euro, ein 55-Jähriger nur einen Grundfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro.
Ein junger Mensch von 32 dagegen nur von 32*200 = 6400 Euro.

Allgemeiner Freibetrag

Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 750 Euro.

Extra-Freibetrag für Altersvorsorge

Hartz IV sieht einen zusätzlichen Freibetrag für Vermögen, das eindeutig für die Altersvorsorge bestimmt ist, vor. Dieser Altersvorsorgefreibetrag beträgt ebenfalls 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13.000 Euro.
Ein Riester-Vertrag belastet diesen Freibetrag nicht, denn er wird gar nicht angerechnet.

Lediglich die Kriterien passen nicht zu den gegenwärtigen vorhandenen Policen. Jedoch können vorhanden Verträge durch eine sogenannte "Hartzklausel" angepasst werden.

Anschaffungsfreibetrag 

Der Anschaffungsfreibetrag beträgt 750 Euro und reicht, um zum Beispiel einen kaputten Herd zu ersetzen.

eine Grafik der Gothaer veranschaulicht obig gesagtes noch einmal

Anpassung durch Hartzklausel

Hiermit wird auf eine Teil der bedingungs- gemäßen Rechte bisheriger Policen verzichtet.

Dies betrifft vor allem die Punkte 
Kündigungsmöglichkeiten, 
Beleihung oder 
Kapitalwahlrechte.

Alle Versicherer haben entsprechende Anträge mittlerweile vorrätig.

Wichtig: Der Ausschluss muss vor der  Antragstellung auf Arbeitslosengeld II, erstmalig mit Wirkung ab 1.1.2005 vereinbart werden!

Damit wären dann Rückkaufswerte bis zu 13.000 Euro geschützt.

Ist der Rückkaufswert höher als der Freibetrag für die Altersvorsorge so geht der überschießende Teil in den Grundfreibetrag. erst wenn auch dieser vollständig gefüllt ist, kommt man an einer Teilkündigung der Lebensversicherung nicht mehr herum.

Aber vielleicht kann der Partner helfen.



Es bringt nichts, Vermögen zu verprassen 
oder zu verschenken. 

Das Verschenkte kann sich die Behörde wiederholen. Auskünfte darüber sollen bis zu 10 Jahre zurück möglich sein.

Arbeitslose, die Vermögen verschleudern, müssen damit rechnen, dass für eine Weile kein Arbeitslosengeld II fließt. 
Um das Verschwenden von Vermögen aufzudecken, kann das Amt die Vorlage der Kontoauszüge des vergangenen Jahres verlangen. 
Einige Experten denken dabei sogar an die Auszüge der letzten drei Jahre.

Auch der Partner besitzt die drei Freibeträge

Hat der Arbeitslose einen Partner, mit dem er zusammen wohnt, darf dieser auch alle drei Freibeträge in Anspruch nehmen. 
Ein 50-Jähriger und eine 40-Jährige haben zum Beispiel zusammen eine Vermögensfreigrenze in Höhe von 37 500 Euro.
Bei Partnern, die zusammenleben, ist es egal, wie das Vermögen verteilt ist. Der arbeitslose Mann dürfte auch allein 37 500 Euro besitzen, wenn seine Frau nichts hat. 
Im Gegenzug rechnet die Behörde aber auch alle Einkommen in einer Partnerschaft zusammen. 

Selbst ein im Haushalt lebendes Kind kann das Vermögen mit sichern, denn auch dieses besitzt eine Vermögensfreigrenze in Höhe von 4850 Euro. 



Nur wenige Beschäftigte werden sorgenfrei an die Altersabsicherung denken können. Für viele Bürger spielt der Gedanke erhöhter Vorsorgeanstrengungen eine wachsende Rolle.
Warum dies richtig und leider auch begründet ist, können Sie im Kapitel "Warum erhöhte Vorsorge" nachlesen.


 




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