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Motorrad - Versicherung

Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung ergeben sich bei der Motorradversicherung in einigen wenigen Bereichen Abweichungen von den Kfz-Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher zuerst die Bereiche:
Kfz-Haftpflichtversicherungen
Kfz-Teilkaskoversicherungen

Kfz-Vollkaskoversicherungen
zu lesen, um sich dann hier die entsprechenden Ergänzungen anzusehen.


Nun im Detail zur Motorradversicherung

Gemeinsamkeiten in Kürze

auch für Motorräder, Motorroller ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Versicherungen

die Leistungen in der Haftpflichtversicherung sind gleich

die Leistungen in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind ebenfalls gleich

gleich sind auch die Beitragsfaktoren bei Haftpflicht und Kaskoversicherungen in bezug auf Fahrzeugart, Motorleistung Selbstbehalten, und einigen wenigen Rabattsystemen


Unterschiede

Einteilung nach Motorstärke bei der Haftpflichtversicherung (vorbehaltlich aktueller Entwicklungen)
Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
Leichtkrafträder von 50-80 ccm Hubraum
Leichtkraftroller von 50-80 ccm Hubraum
Kraftroller und Krafträder über 50 ccm Hubraum

letztgenannte werden zusätzlich unterschieden
bis 7 KW
von 8 - 13 KW
von 14 - 20 KW
von 21 - 37 KW
von 38 - 57 KW
von 58 - 72 KW
über 72 KW

abweichende Einteilung der Schadenfreiheitsstufen (vorbehaltlich aktueller Entwicklungen)
Beginn stets mit 100 % Normalbeitrag
nach einem Versicherungsjahr (unfallfrei) 90 % Normalbeitrag
nach zwei Versicherungsjahren (unfallfrei) 70 % Normalbeitrag
nach drei Versicherungsjahren (unfallfrei) 50 % Normalbeitrag
Zurückstufungen bis max. 100 % Normalbeitrag


zusätzliche Probleme

vorübergehende Abmeldungen
Bei Abmeldungen (z.B. im Winter) bis zu 6 Monaten läuft die Versicherung in bezug auf die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen weiter. (Bei Garagenunterstellung läuft selbst der Versicherungsschutz ohne Prämienzahlung weiter!!) Sollte die Abmeldung länger als 6 Monate dauern, geht zwar die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen nicht weiter - bleibt jedoch erhalten. Erst nach Abmeldung von mehr als 1 Jahr erfolgt bei vielen Versicherern eine Rückstufung.

Umsteigen auf die Kfz-Versicherung
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten und wird dem dort üblichem System angepasst.


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