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Kfz Teilkasko-Versicherung
Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung, die stets nur die Schäden von Dritten abgedeckt hat und nie für eigene Schäden aufkommt, ist die Kaskoversicherung für eigene Schäden zuständig.
Dabei sichert die Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Vollkasko
nur einen kleinerem Leistungsumfang ab.
Da die Vollkaskoversicherung in den meisten (d.h. jedoch nicht in allen !!) Fällen in der Versicherungsprämie deutlich höher ist, wird sie sinnvollerweise nur für Neuwagen, höherwertige Fahrzeugen oder auch für beruflich genutzte Fahrzeuge eingesetzt.
Die Teilkasko ist jedoch für nahezu jedes Fahrzeug sinnvoll. Beide Versicherungsarten sind freiwillige Versicherungen.
Nun im Detail zur Teilkaskoversicherung
Wer ist versichert?
Die Teilkasko kommt für folgende Schäden auf:
Diebstahl,
Raub, Unterschlagung oder
unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges
Schäden bei Diebstahlsversuchen (auch Radio, Kindersitze u.ä.)
Sturmschäden ab Windstärke acht
Elementarschäden wie Überschwemmungsschäden,
Hagel,
Blitzschlag
Brand,
Explosion
Wildschäden /
Haarwild (keine Hunde u.ä.)
Glasbruchschäden
Bruchschäden an Verkabelungen durch Kurzschluss
Bei der Erstattungshöhe in Zusammenhang mit Totalverlust (z.B. durch Diebstahl) gibt es zur Zeit verschiedene Regelungen.
Da gerade im Schadensfall bei Verkehrsunfällen hohe Summen zusammenkommen und die Schuldfrage selten völlig eindeutig geklärt ist, kommt es hier sehr häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Günstig hierbei ist dann eine
Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehr, die diese Kosten übernimmt. Dies ist um so mehr überlegenswert, da bereits
mehr als die Hälfte aller Autofahrer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen
und einer gerichtlichen Klärung ohne Kostendruck entgegensehen können.
Nicht versichert ...
sind Fahrer ohne gültigen Führerschein
sind die Teilnahme an Wettfahrten
das Fahrzeug muss selbstverständlich betriebstauglich gewesen sein
Und wie sieht es mit Ihrer Kfz-Versicherung aus ?
Alte Bedingungen ? Viele Hundert Euro pro Jahr ?
Dann schauen Sie sich doch einfach die Spitzenangebote des ADB an.
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