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Kfz Vollkasko-Versicherung

Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung, die stets nur die Schäden von Dritten abgedeckt hat und nie für eigene Schäden aufkommt, ist die Kaskoversicherung für eigene Schäden zuständig. 
Dabei sichert die Vollkaskoversicherung inkl. Teilkaskoversicherung einen hohen Leistungsumfang ab. 
Da die Vollkaskoversicherung in den meisten (d.h. jedoch nicht in allen !!) Fällen in der Versicherungsprämie deutlich höher ist, wird die Vollkasko sinnvollerweise nur für Neuwagen, höherwertige Fahrzeuge oder auch für beruflich genutzte Fahrzeuge eingesetzt.

Nun im Detail zur Vollkaskoversicherung

Wer ist versichert?

Die Vollkasko kommt im Rahmen der integrierten Teilkaskoversicherung für folgende Schäden auf:
Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges
Schäden bei Diebstahlsversuchen (auch Radio, Kindersitze u.ä.)
Sturmschäden ab Windstärke acht
Elementarschäden wie Überschwemmungsschäden, Hagel, Blitzschlag
Brand, Explosion
Wildschäden / Haarwild (keine Hunde u.ä.)
Glasbruchschäden
Bruchschäden an Verkabelungen durch Kurzschluss

Zusätzlich sichert die Vollkaskoversicherung darüber hinaus folgende Schäden ab:
selbstverschuldete Unfälle (z.B. Glatteis, Auffahrunfall etc. unabhängig des Verschuldens)
(Hierbei ausgenommen sind natürlich grob fahrlässige Handlungen oder vorsätzliche Schäden)
Unfälle durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen)
bei Unfällen notwendige Nebenkosten wie Abschleppkosten
mut- oder böswillige Handlungen Fremder (z.B. Parkplatzschäden, Metallkratzer)

Da gerade im Schadensfall bei Verkehrsunfällen hohe Summen zusammenkommen und die Schuldfrage selten völlig eindeutig geklärt ist, kommt es hier sehr häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Günstig hierbei ist dann eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehr, die diese Kosten übernimmt. Dies ist um so mehr überlegenswert, da bereits mehr als die Hälfte aller Autofahrer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen und einer gerichtlichen Klärung ohne Kostendruck entgegensehen können.

Nicht versichert ...
sind Fahrer ohne gültigen Führerschein
sind die Teilnahme an Wettfahrten
das Fahrzeug muss selbstverständlich betriebstauglich gewesen sein


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