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 Teil Detail 1  

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und Zielgruppen  
 

Berufsunfähigkeit und Berufseinsteiger / Hochschulabsolventen  

Junge Menschen (nach 1960 geboren), die nach dem Abschluss der Lehre, der Uni bzw. Fachhochschule ins Berufsleben einsteigen, können bei frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit i.d.R. nicht mit Leistungen des staatlichen Rentenversicherungsträgers rechnen! Insbesondere junge Akademiker haben eine riesige Versorgungslücke (Abweichung Anspruch der staatlichen Leistung zum letzten Nettogehalt).
Je nach Einkommen und der Einkommenserwartung der nächsten Jahre ist hier zu einer mittleren bzw. größeren Berufsunfähigkeitsabsicherung dringend geraten.

Berufsunfähigkeit und freiberuflich Tätige  

Mit dem Begriff "freiberuflich Tätige" sind insbesondere jene Berufe gemeint wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Notare, die in den meisten Fällen Mitglied / Pflichtmitglied einer Berufskammer / berufsständigen Versorgungswerkes etc. sind.
Hier kommt es auf die entsprechenden Satzungen an, die selbst in einzelnen Bundesländer verschiedene Leistungen anbieten können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung werden die Leistungen häufig auch ohne Wartezeiten gewährt. Die Höchstbeiträge orientieren sich an den Höchstbeiträgen der BfA. Mitunter werden die Leistungen nur dann gewährt, wenn die Praxis/Kanzlei etc. aufgegeben wird.
Sinnvoll ist eine konkrete Prüfung der satzungsgemäß vorgeschriebenen Leistungen, um Versorgungslücken herauszuarbeiten und gegebenenfalls abzusichern. Häufigste Lücken ergeben sich bei hohen Einkommen, da dieses höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert sind.

Freiberuflich Tätige in den Bereichen Medien, EDV, Ingenieurwesen, Landschaftsbau u.ä. sind dagegen in der Regel in keiner Berufskammer und müssen dringend ihre Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Berufsunfähigkeit und Arbeiter/Angestellte mit überdurchschnittlichen Einkommen  

Die Beiträge an die BfA werden nur bis zur Bemessungsgrenze (BBG) erhoben. Darüber hinausgehende Arbeitsentgelte werden nicht zur Beitragsberechnung herangezogen. Je größer das Einkommen sich von dieser Grenze entfernt, um so größer wird dann die Versorgungslücke. 
Wie in obigen Beispiel dargestellt bleibt die Absicherung im Berufsunfähigkeitsfall (egal wie viel Sie auch verdienen) bei den vor 1960 geborenen bei ca. 920 € Stand 2004 stehen. 
Der Abstand zu einem Spitzennettoverdienst dürfte entsprechend groß sein. Je nach Einkommen und der Einkommenserwartung der nächsten Jahre ist hier zu einer mittleren bis eher größeren Berufsunfähigkeitsabsicherung zu raten, wenn nicht schon andere Vermögenswerte eine finanzielle Versorgung gewährleisten.


Berufsunfähigkeit und Handwerker  

Handwerker sind für die ersten 216 Monate (rund 18 Jahre) pflichtversichert, für die auch entsprechende Beiträge entrichtet werden müssen. Erst danach können sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Im Regelfall erwächst durch die Pflichtbeiträge (Regelbeiträge) ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente von ca. 690 - 770 €, die jedoch kaum als angemessene Absicherung eines Handwerksmeisters angesehen werden kann.
Nicht erst nach den 18 Jahren, sondern auch schon davor ist hier je nach Einkommen zu einer mittleren bis größeren Berufsunfähigkeitsabsicherung zu raten, wenn nicht schon andere Vermögenswerte eine finanzielle Versorgung gewährleisten.


Berufsunfähigkeit und Selbständige / Unternehmer  

Viele Selbständige und Unternehmer, die freiwillig Beiträge an die BfA zahlten oder zahlen, haben aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes von 1984 jegliche Ansprüche in punkto Berufsunfähigkeitsversicherung / Erwerbsunfähigkeitsversicherung verloren, da sie keine 60 Beitragsmonate vor 1984 nachweisen konnten. Junge Unternehmer dagegen kommen erst gar nicht in den Genuss dieser Leistungen.
Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsrente aus unserer Sicht absolut unerlässlich.

Berufsunfähigkeit und Beamte

Beamte genießen naturgemäß den besten staatlichen Schutz. Dies gilt für die Absicherung im Dienstunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsfall). Aber auch dieser ist nach zwei Rentenreformen nicht mehr so gut wie zuvor. Der Höchststand wird erst mit 40 ruhegehaltsfähigen Jahren erreicht. Eine kleinere Versorgungslücke um die 500 € - 1000 € könnte bei den meisten Beamten bestehen.
Insbesondere bei den Beamten auf Probe / Widerruf ist die Absicherungslücke größer, da sie im tragischen Schadensfall häufig in der BfA nachversichert werden und damit auch keinen besseren Schutz erlangen können. Je nach Einkommen und nach Prüfung der Versorgungssysteme ist hier zu einer kleineren bis mittleren Berufsunfähigkeitsabsicherung geraten.



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