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ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken, Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee, am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Die Rechtsschutzversicherung
Recht durchsetzen kann eine ungeheuer teure Angelegenheit werden.
Aber... wird sicher mancher denken, ich bin im Verein sowieso und da gab es doch auch so etwas wie Prozesskostenhilfe, wo der Staat für alle Kosten aufkommen wird.
Rechtsschutzabsicherung durch Vereine und Organisationen
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Rechtsschutzabsicherung mittels der staatlichen Prozesskostenhilfe
Die Konsequenz aus dem bisher gesagtem?
Für ca. die Hälfte aller Haushalte heißt die Folge "private Rechtsschutzversicherung".
private Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz kann für Schadensfälle aus den Bereichen:
Straßenverkehr
Privatleben / Miete
Beruf
vereinbart werden.
Was leistet die Rechtsschutzversicherung allgemein ?
Nach der Deckungszusage durch den Versicherer übernimmt dieser die Kosten des Rechtsstreits.
(Zuvor wird jedoch die Erfolgsaussicht überprüft. Sollten hierbei Differenzen entstehen, muss der Anwalt in einer begründeten Stellungsnahme die Erfolgsaussichten darlegen // bei einigen Versicherern wird für diese Prüfung ein Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer herangezogen.)
Versicherungsschutz ohne Erfolgsprüfung besteht im Bereich Straf- und Bußgeld- bzw. Ordnungsangelegenheiten in erster Instanz.
Bis zur vereinbarten Deckungssumme zahlt der Versicherer jetzt die Kosten für:
den Rechtsanwalt
die Gerichtskosten incl. Sachverständigerkosten, Zeugengelder etc.
der gegnerischen Seite
notwendige Gutachten
zinslose Darlehn (bis zu vereinbarten Höhe als Kaution)
Geltungsbereich
Nach den allgemeinen Bedingungen wird Versicherungsschutz für Fälle im Inland; in Europa sowie den Mittelmeeranliegerstaaten (einschließlich Madeira und den Kanarischen Inseln) gewährt.
Bei Sozialgerichts- Steuer- und Beratungsrechtsschutz ist der Schutz auf das Recht der BRD beschränkt.
Wie bei Versicherungen üblich gibt es aber auch Ausnahmen, die die Versicherungsprämie bezahlbar halten.
Nicht jeder Rechtsstreit ist versichert - die Ausnahmen
Rechtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit
Kriegsereignissen
inneren Unruhen
Streiks
Erdbeben
Nuklearschäden
Spiel- und Wettverträge
Immobilien und Baumaßnahmen
Untersuchungen haben ergeben, dass Bauherren in 80 Prozent aller Fälle in Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern geraten. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rechtskosten anfallen, so groß, dass der gesamte Bereich nicht versichert werden kann.
Konkursverfahren gegenüber dem Versicherten
vorsätzliche Straftaten
Kein vernünftiger Betrachter würde es gutheißen, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Verteidigung übernimmt, wenn es z.B. um Betrug, Diebstahl, Bestechlichkeit, Vergewaltigung oder schlimmere Delikte geht. Es würde dem Gerechtigkeitsverständnis der Allgemeinheit widersprechen, würden die Rechtsschutzversicherer in solchen Fällen den Betroffenen finanzielle Vorteile bieten. Deshalb ist der Bereich der reinen Vorsatztaten vom Rechtsschutz ausgenommen.
Familien- und Erbrecht (Beratung versicherbar)
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
Klagen vor dem Verfassungsgerichten
sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
weitere Rechtsschutzbegriffe, Abwicklungen etc
Die Abwicklung
Der Versicherungsnehmer geht mit seiner Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte zu einem Anwalt seiner Wahl. nach der Schilderung Ihres Anliegens wird der Anwalt Kontakt zum Versicherer aufnehmen und sich die Kostendeckungszusage der jeweiligen Gesellschaft einholen. Sie als Klient haben keinen weitern Aufwand damit.
Prüfung der Erfolgsaussichten:
Nach den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen kann die Versicherungsgesellschaft den Rechtsschutz ablehnen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dieses ist dem Versicherungsnehmer sofort mitzuteilen.
Mit einiger Mühe des Anwaltes sollte dieses Problem jedoch verhindert werden oder der Fall ist wirklich so völlig aussichtsreich, dann doch lieber die Finger von lassen. Manchmal lohnt sich jedoch auch ein Anwaltswechsel.
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Allgemeine Risikoausschlüsse sind z.B. Aufruhr und Innere Unruhe, Aussperrung, Baurisiko, Enteignung und in der Regel auch Halt- oder Parkverstöße im Straßenverkehr. Die allgemeinen Risikoausschlüsse sind auch gegen Beitragszuschlag nicht versicherbar. Bei Ehescheidung und Erbrecht wird lediglich eine Beratung gezahlt bzw. Sie nutzen den derzeit einzigen Tarif, der auch Unterhaltsstreitigkeiten und auch Scheidungsstreitigkeiten trägt. (Fragen Sie uns- demnächst werden wir aber auch diesen hier vorstellen)
Anwaltswechsel
Ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich. Eventuell entstehende Mehrkosten durch die erneute Einarbeitung können ggf. zu Lasten des Versicherungsnehmer gehen. Ausnahme, der Wechsel erweist sich aus objektiven (nicht in der Person des Versicherungsnehmer liegenden Gründen) wie z.B. Berufsaufgabe oder Tod des Rechtsanwaltes als notwendig. in diesem Fall trägt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten des neuen Rechtsanwaltes. D.h. zu Beginn ruhig den Fall mit verschiedenen Anwälten besprechen und mit dem
Geeignetsten dann die Sache zu beginnen.
Familien Tarif
Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer für den Ehegatten, dies gilt auch wenn Sie nicht verheiratet sind aber der Lebenspartner lt. Melderegister bei Ihnen in der häuslichen Gemeinschaft wohnt. Gleichgeschlechtliche Paare in einer häuslichen Gemeinschaft erhalten wie alle anderen Paare einen Vertrag und zahlen nur einen Beitrag. Die minderjährigen Kinder sowie für die unverheirateten "Kinder" bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (solange sie noch nicht dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben) sind beitragsfrei mitversichert. Zu den Kindern zählen auch Adoptiv- und Stiefkinder.
Single-Tarif:
Wer alleinstehend ist und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnt kann mit dem Single-Tarif sich einen erheblichen Beitragsvorteil sichern. Der Versicherungsschutz besteht nur für den Versicherungsnehmer. Bei einer späteren Gründung einer Familie oder Lebensgemeinschaft kann/wird der Vertrag angepasst.
Weitere Fragen Teil 4
Verschiedene Rechtsschutzarten
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