Teil 2

Die Rechtsschutzversicherung


Die Frage der Kosten

Nach was richten sich die Anwaltskosten ?

Sicher, jeder, der eine Dienstleistung erbringt, sollte auch dafür bezahlt werden. Wenn jemand z.B. 2 Stunden für Sie arbeitet, sollten Sie Ihm auch zwei Stunden bezahlen. Nicht so bei den Rechtsanwaltskosten. 
Hier ist maßgeblicher Faktor der festgesetzte Streitwert (jedenfalls bei Zivilverfahren).

Rechtsanwaltskosten

Dazu kommen noch Schreibauslagen, Portokosten und natürlich die Mehrwertsteuer. Diese Gebühren können mehrfach erhoben werden (z.B. eine für den Prozess; eine für die Verhandlung; eine für die Vertretung im Beweisaufnahme-Verfahren; eine für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs). Auch die gegnerische Seite hat diese Kosten, die bei einem verlorenen Verfahren übernommen werden müssen.

Gerichtskosten

So wird für das Verfahren die einfache Gebühr, für das Urteil jedoch die doppelte Gebühr erhoben.
Dazu kommen weitere Gerichtsauslagen:
Schreibgebühr und Porto ergeben schnell 10/20,- € 
Ortsbesichtigungen können 5,- €, aber auch 400,- € kosten 
Zeugenauftritte kosten ca. 70,- € 
Sachverständigengutachten kaum unter 100,- € meist über 250,- €


Quelle GDV

Bei einem Streitwert von 10 000 € betragen die Kosten vor Gericht in der 1. und 2. Instanz bereits rund 13 300 €. 



Quelle GDV

komplette Kostenbeispiele aus der Leistungspraxis führender Rechtsschutzversicherer


Weitere Fragen  Teil 3

Verschiedene Rechtsschutzarten


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