Die Rechtsschutzversicherung 

Rechtsschutzabsicherung durch Vereine und Organisationen / 


Rechtsschutzabsicherung durch Vereine und Organisationen
drei Bemerkungen hierzu

1.) 
Häufig beschränkt sich der Rechtsschutz auf spezielle Rechtbereiche (wie z.B. bei einigen Gewerkschaften auf den Arbeits- und Sozialbereich).

2.)
Extrem selten werden die Gerichtskosten übernommen, die wie oben dargestellt, auch zu größeren Summen anwachsen können.

3.)
Auch werden die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nahezu nie übernommen.

Fazit wäre: 
Eine Rechtsschutzabsicherung durch Vereine und Organisationen ist bei Kostenfreiheit (d.h. wenn dies automatisch im Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist) eine überaus feine Sache, darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass größere Kostenbereiche bei einem Prozess unabgedeckt bleiben und häufig nur bei ganz wenigen Rechtsbereichen zum tragen kommen.


Rechtsschutzabsicherung mittels der staatlichen Prozesskostenhilfe

Der Staat muss jedem Bürger die gleichen Rechte anbieten, so auch im gerichtlichen Bereich. Damit hier keine Benachteiligung niedrigverdienender Gruppen stattfindet, ist aus dem Armenrecht mittels dem Sozialhilfegesetz eine staatliche Prozesskostenhilfe eingerichtet worden.


Wer die Kosten eines Prozesses nicht auf-
bringen kann, dem wird vom Gericht - nach
den Grundsätzen der Sozialhilfe in 
besonderen Lebenslagen - Prozesskosten- 
hilfe bewilligt.
(§§ 27 ff Bundessozialhilfegesetz


hierzu drei Bemerkungen

1.)
Prozesskostenhilfe wird einzig finanziell Bedürftigen erteilt. (Nachweise erforderlich) Unter Umständen muss diese später zurückgezahlt werden.

2.)
Prozesskostenhilfe wird nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt.

3.)
Auch bei Inanspruchnahme der staatlichen Prozesskostenhilfe werden die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nicht übernommen.

Fazit wäre: 
Eine Rechtsschutzabsicherung durch die staatliche Prozesskostenhilfe kommt nur für sehr wenige Menschen überhaupt in Frage. Aber auch hier bleiben Kostenbereiche bei einem Prozess unabgedeckt.


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