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Die Unfallversicherung
Die Gliedertaxe
Der Grad der Invalidität wird über die jeweilige Gliedertaxe bestimmt. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Beeinträchtigung gegenüber der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aus medizinischer Sicht her festgelegt.
Diese Gliedertaxe kann bei vielen Angeboten verbessert werden so dass z.B. der Zeigefinger nicht mehr 10% entspricht sondern gleich 20%.
Diese Grundleistungen können durch Progression oder Mehrleistungsvarianten ab einem bestimmten Invaliditätsgrad z.B. 90% weiter ausgebaut werden.
(normale AUB)
Und wie ist es mit Ihrer Unfallversicherung aus?
Alte Bedingungen ? Viele Hundert Euro pro Jahr ?
Dann schauen Sie sich doch einfach die Spitzenangebote des ADB an.
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