Egal wo Sie wohnen, ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken, Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee, am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald  -
unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.

Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.

 


Teil 2

Die Unfallversicherung 

Die Leistungen im Einzelnen

1.) Die Unfallrente
Statt einer Invaliditätszahlung von z.B. 100.000 € erhalten Sie eine lebenslange Unfallrente in abgesicherter Höhe z.B. 1000,- € monatlich. 
Die Unfallrente wird entsprechend der vertraglichen Festlegungen z.B. ab 50% unfallbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit gezahlt.
Diese, wie wir finden, sinnvolle Unfallversicherungsart ist mit anderen Unfallbausteinen kombinierbar Zudem sind die Unfallrenten mit sehr günstigen Prämien ausgestattet. 


2.) Todesfallleistung bei Unfalltod
Die versicherte Summe wird in der Regel auch ausbezahlt, wenn der Versicherte an den Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.


3.) Invaliditätsleistungen
Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird nach dem Grad der Invalidität und der vertraglich festgelegten Höhen eine entsprechende Kapitalleistung fällig.

Der Grad der Invalidität wird über die jeweilige Gliedertaxe bestimmt. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Beeinträchtigung gegenüber der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aus medizinischer Sicht her festgelegt.

Progressionen werden von 225% bis hin zu 500% oder gar 1000% angeboten. Dazu muss jedoch gesagt werden, dass eine ordentliche Grundabsicherung einer überhöhten Progression vorzuziehen ist, da diese erst bei sehr starken Unfallfolgen wirksam wird.


4.) Krankenhaustagegeld
Ist nach einem Unfall die stationäre Behandlung notwendig, wird für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld z.B. 30,- € gezahlt. Dies in der Regel längstens für 2 volle Jahre.

5.) Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt gezahlt. Entweder es ist abhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes (mitunter auch in verschiedenen prozentual abgestuften Höhen) oder es wird pauschal für z.B. 4 Wochen gezahlt. Ob Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten können ist in der Regel unerheblich.


6.) Übergangsleistungen
Eine Übergangsleistung in vereinbarter Höhe wird fällig, wenn der Versicherte 6 Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch zu mehr als 50% ununterbrochen beeinträchtigt ist.


7.) beitragsfreie Leistungen
Bei den beitragsfreien Leistungen stehen an erster Stelle die Bergungskosten, die bei fast jedem Unfallversicherer mit 2.000 - 5.000 € zu Buche stehen. Auch Kurbeihilfen von 1.000 - 2.500 € sind kostengünstige (da beitragsfrei) Zusatzleistungen. Seltener aber hochinteressant sind der kostenfreie Einschluss von kosmetischen Operationen. (Gegen Beitrag selbstverständlich auch versicherbar.)


Zusätzlich Vorteile

Zusätzlich zu dem "Guten Gefühl" für alle Fälle vorgesorgt zu haben, unterstützt der Gesetzgeber diese Absicherungsart.
So sind die Kapitalauszahlungen steuerfrei, d.h. sie unterliegen nicht der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.
Des weiteren können die Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich abgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Pauschalsätze noch nicht ausgeschöpft sind, aber diese sollen ja nach dem Karlsruher Urteil (Bundesverfassungsgericht) vom 6.3.2002 schrittweise erhöht werden.

Auch werden die privaten Leistungen nicht mit den gesetzlichen Leistungen aufgerechnet.


Wie bei Versicherungen üblich gibt es aber auch Ausnahmen, die die Versicherungsprämie bezahlbar halten.

Nicht jeder Unfall ist versichert - wichtige Ausnahmen

Unfälle in Zusammenhang mit
Kriegsereignisse
inneren Unruhen
Nuklearschäden
Erdbeben
Unfälle bei Straftaten
Infektionen
Geistesstörungen
Bewusstseinsstörungen
Lebensmittelvergiftungen (außer bei Kindern)
sind meist nicht im Versicherungsschutz enthalten. 

(Unfälle mit Alkoholeinwirkung im Straßenverkehr bei wahrheitsgemäßer Angabe dagegen meist.)

Sie Interessieren sich für eine Unfallversicherung oder wollen einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre jetzige Unfallversicherung zahlen ? 

Und wie ist es mit Ihrer Unfallversicherung aus?
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