








Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg,
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Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg,
Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee,
am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig
und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Unterlagen
(demnächst)
Ablauf (demnächst)
Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Baufinanzierung
Rund um die Abwicklung
Wer ist der Akademischer Dienst?
Der Akademische Dienst Berlin wurde im Jahre 1994 als Versicherungs- und
Finanzmakler gegründet. Wir über uns.
Welche Auflagen muss ich erfüllen, um ein Darlehen zu bekommen ?
Auch bei uns gibt es die gleichen (strengen) Voraussetzungen als bei anderen Anbietern. Denn
eines soll ja nicht passieren, Sie haben das Haus fertig und dürfen nicht
einziehen, weil es bereits einem anderen gehört - der Bank.
Mit Ihrem regelmäßigen Einkommen müssen Sie daher in der Lage sein, neben Ihren monatlichen Ausgaben die zusätzliche Belastung aus Ihrem Darlehen zu tragen.
Die als Sicherheit für Ihr Darlehen dienende Immobilie muss eine Beleihung in der von Ihnen beantragten Höhe zulassen.
Sie sollten einen gewissen Teil an Eigenkapital in die Finanzierung einbringen können.
Alles weitere können wir erst beurteilen, wenn wir die Unterlagen von Ihrem
geprüft haben.
Wie kann ich ein Darlehen beantragen ?
Wir benötigen nach dem ersten Daten einen von Ihnen ausgefüllten Finanzierungsantrag sowie einige Unterlagen über die zu finanzierende Immobilie und Ihre Einkommensverhältnisse.
Unterlagen? Was muss alles bei der Bank vorliegen?
Welche Unterlagen können Sie der Seite Unterlagen (siehe oben) entnehmen.
Wie lange dauert die Abwicklung? Wann erfolgt die Auszahlung?
Ihren Finanzierungsantrag nebst den beigefügten Unterlagen werden wir nach Eingang in unserem Hause innerhalb weniger Tage prüfen. Nachdem eventuell bestehende Fragen mit Ihnen abgestimmt worden sind, erhalten Sie umgehend Ihr verbindliches Angebot mit
aktuellen Konditionen (auf Wunsch gern vorab per Fax).
Je nach Angebot haben Sie mehr - meist jedoch weniger Zeit uns das Angebot zum Zeichen Ihrer Annahme und Sicherung der Konditionen unterschrieben zukommen zu lassen. Aufgrund der kurzen Annahmefrist empfehlen wir Ihnen, uns die Annahmeerklärung vorab per Fax zu übermitteln.
Vom jeweiligen Institut erhalten Sie nach kurzer Zeit die endgültige Zusage in Form eines Darlehensvertrages zu den vereinbarten Konditionen.
Die Vertragserstellung kann gelegentlich durch besondere Umstände auch etwas länger dauern. Um uns dennoch für eine möglichst schnelle und reibungslose Betreuung Ihrer Finanzierung
gleich zu Beginn im Datenfeld mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages noch die grundbuchlichen Sicherheiten zur Auszahlung des Darlehens geschaffen werden müssen. Hierfür sollten Sie vorsichtshalber einen Zeitraum von
mindestens 6 bis 8 Wochen (gerechnet ab Antragstellung) einplanen. Im wesentlichen wird diese Zeit von Ihrer Mitwirkung sowie der Schnelligkeit des von Ihnen beauftragten Notars und des zuständigen Grundbuchamtes bestimmt.
KfW-Darlehen? Kann ich diese bei Ihnen beantragen?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit auch KfW-Darlehen zu beantragen. Leider schließen einige unserer Kooperationspartner dies jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen aus, so das z.B. nicht jedes Sondertilgungsrecht zur Verfügung steht.
Datenschutz? Was geschieht mit meinen persönlichen Informationen ?
Ihre persönlichen Daten behandeln wir streng vertraulich. Selbstverständlich werden sie nicht an Dritte (außer dem Finanzierungsinstitut) weitergegeben, sondern nur in Ihrem Sinne und nach datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
Gebäudeversicherung? Kann beim Kauf die Versicherung gewechselt werden?
Im Zuge des Kaufs einer Immobilien treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein. (vgl. § 69 VVG)
Diese Gebäudeversicherung kann von Ihnen aber innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. (vgl. § 70 VVG)
Anschließend können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.
Kosten? Was kostet Sie der Service vom ADB?
Für Sie als Darlehennehmer ist der Service vom ADB völlig kostenfrei.
Sollten weitere Dienstleistungen über die Darlehensvermittlung
hinzukommen, wir mit Ihnen ein Honorar vereinbart. Ansonsten erhält der
ADB vom Bankinstitut eine Vermittlungsgebühr.
Rund um den Kredit
Nominal-/Effektivzins? Wo liegt der Unterschied?
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate.
Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf.
Preisbestimmende Faktoren sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der Auszahlungskurs.
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteil. Das Ergebnis ist der Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient.
Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich.
Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind, wie z.B. die Kosten für ein Wertgutachten, Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungs- und Kontoführungsgebühren.
Kreditrate ? Wie errechnet sich die monatliche Rate?
Die monatliche Rate können Sie nach folgender Formel errechnen:
Jährliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 100
Monatliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 1200
Beispiel: Darlehensbetrag: 100.000,-- Euro
Nominalzins: 5,00%
Tilgungssatz: 1,00%
Jährliche Rate: 100.000,-- Euro x ( 5,00 + 1,00) / 100 = 6.000,-- Euro
Monatliche Rate: 100.000,-- Euro x ( 5,00 + 1,00) / 1200 = 500,-- Euro
Laufzeit? Wie lange läuft ein Darlehen?
Die Laufzeit eines Darlehens beschreibt den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung.
Bei einer Tilgung von 1% beträgt die Laufzeit Ihres Darlehens zwischen 30 und 35 Jahren, während sie sich bei einer Tilgung von 2% auf 25 bis 28 Jahre verkürzt.
Zinsbindung ? Welche Zinsfestschreibungen können vereinbart werden?
Der Nominalzinssatz wird üblicherweise für einen Zeitraum zwischen 5 bis 15 Jahren fest vereinbart (Zinsfestschreibungszeit), danach kann ein neuer Festzinsabschnitt zu den dann am Markt üblichen Konditionen vereinbart werden.
Sondertilgungen ? Welche Möglichkeiten gibt es?
Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit können von Ihnen Sondertilgungen in die Finanzierung eingebracht
werden, wenn Ihnen dieses Recht im Darlehensvertrag gegeben wurde. Dies
sollte jedoch gleich zum Beginn berücksichtigt werden.
Für die Sondertilgungsmöglichkeiten werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Finanzinstitut, der Zinsfestschreibungszeit und dem Beleihungsauslauf Zinsaufschläge erhoben.
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Zum Ende einer jeden vereinbarten Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahren können Sie nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen kostenfrei zur Rückzahlung kündigen. Sie brauchen sich hierbei nur auf den § 609a BGB zu beziehen und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten beachten.
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Rund um persönliche
Finanzierungsfragen
Eigenkapital ? In welcher Höhe sind Eigenmittel / -leistungen einzubringen?
Sie sollten einen Anteil von mind. 20% der anfallenden Neubau- oder Erwerbskosten durch Eigenkapital und/oder Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen können. Die Eigenmittel sind zum größten Teil am Anfang einzusetzen.
Die Summe der von Ihnen geplanten Eigenleistungen sollte einen Anteil von max. 15% der Baukosten nicht übersteigen.
Einkommensverhältnisse? Welche Anforderungen werden gestellt?
Hier wird zwischen Angestellten und Selbstständigen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern unterschieden.
Angestellte:
- unbefristetes Angestelltenverhältnis
- keine laufende Probezeit bzw. die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der Probezeit
- Steuerfreibeträge werden entsprechend der Steuerklasse vom Gehalt abgezogen
- Pflege- / Erziehungsgeld, Unterhalt, 325-Euro-Jobs, ... werden nur zum Teil berücksichtigt
- max. 3 vermietete Immobilien
Selbstständige:
- max. 1 Firma, die seit mind. 3 Jahren besteht und über positives Eigenkapital verfügt
- Gewinn- und Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre sind stabil bzw. steigend
- das Einkommen ermittelt sich aus der Gewinnentwicklung der letzten 2 Jahre
- max. 3 vermietete Immobilien
Achtung jede Baufinanzierung ist ein Einzelfall, so das auch von obigen
allgemeinen Aussagen abgewichen werden kann.
Eigenheimzulage/Baukindergeld? Wer bekommt wie viel?
Mit den Gesetzesänderungen 2005 der Großen
Koalition mit Wirkung zum 01.01.2006 abgeschafft.
Eigenheimzulage? Wird die Eigenheimzulage als Eigenkapital angesehen?
Nein, die Eigenheimzulage wird trotz eines darauf bestehenden Rechtsanspruches nicht als Eigenkapital angesehen. Sie stellt vielmehr eine für 8 Jahre befristete Verbesserung Ihrer Einkommenssituation dar.
Sie können die Eigenheimzulage auf Wunsch aber gern als Sondertilgung für das aufgenommene Darlehen verwenden.
Bauspardarlehen? Kann ich diese in die Finanzierung einbauen?
Sie können Ihre Bausparverträge gern in die Gesamtfinanzierung einbringen.
Bitte achten Sie bei Ihrer Finanzierungsplanung aber auf eine rechtzeitige Zuteilung Ihres Bausparvertrages, um eine fristgerechte Auszahlung sicherzustellen.

Gern unterbreiten wir Ihnen eine "Spitzenbaufinanzierung", die regelmäßig
veröffentlichte Listen von Fachzeitschriften wie Capital, DM-Euro etc.
deutlich schlägt und damit Ihren Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit
werden lässt.
Der Angebotsfragebogen stellt jedoch nur einen ersten Auftakt für
das Baufinanzierungsangebot dar.
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