










Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg,
Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt,
Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg,
Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen,
Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe,
Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig,
Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach,
München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück,
Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken,
Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg,
Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee,
am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig
und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Teil 2
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Die Wohngebäudeversicherung gehört
zur Absicherung eines der teuersten Güter in Deutschland = des eigenen
Hauses.
Hierfür eine entsprechende Absicherung gegen alle Gefahren, die einem Haus drohen, zu vereinbaren, halten wir für eine Selbstverständlichkeit.
Wohngebäudeversicherung im Detail
Wichtige Schadensarten
1.) Einwirkungsschäden
2.) Folgeschäden
1. Einwirkungsschäden = direkte Schäden
Schadensbeispiele
der Sturm deckt das Dach ab (Sturmschaden)
geknickte Antennenanlage (Sturmschaden)
das Leitungswasserzuleitungsrohr bricht (Frostschaden)
der Baum des Nachbarn zerstört eine Gebäudeseite (Sturmschaden)
Frostschaden am Waschbecken, Spülklosett
Brandschaden
geplatzter Waschmaschinenschlauch (Leitungswasserschaden)
zerstörter Wintergarten (Hagelschaden)
Die Versicherung leistet die notwendigen Reparaturkosten an den beschädigten Sachen bis hin zum aktuellen Neuwert (gleitende Neuwertversicherung) des gesamten Gebäudes (bei vollständiger Zerstörung desselben). Bei größeren Schäden ist stets ein Sachverständiger angeraten.
2. Folgeschäden
Hierzu zählen die
Aufräumungs- und
Abbruchkosten einschließlich
Sondermüllbeseitigung. So verursachen auch die Feuerwehr durch Wasser und Schaum bei der Löschung eines Brandes nicht unerhebliche Schäden.
Des weiteren sind die
Bewegungs- und
Schutzkosten Bestandteil der Folgekosten, für die die Versicherung aufkommt. Hierzu können z.B. gehören:
Abdecken verschonter Sachen,
Auslagern unbeschädigter Sachen.
Zusammengenommen erstattet die Versicherung die tatsächlichen Kosten der Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Bewegungs- und Schutzkosten, jedoch maximal
ein im Vertrag festgelegten Prozentwert der Versicherungssumme.

Leistungsschwache Angeboten haben hier 5% oder 10 % was eigentlich nie
ausreicht - unsere Angebote haben hier 30, 50 oder
gleich 100 % was reichen sollte!!
Zu den Folgeschäden gehört natürlich auch der
Regenschaden, der durch das abgedeckte Dach eines Sturmes entsteht. Selbstverständlich sind auch die Kosten für eine erforderliche
Notreparatur des Daches versichert, da damit weiterer Schaden abgewendet werden soll.
D.h., alle Kosten zur Abwendung und Minderung von Schäden werden in voller Höhe von der Versicherung getragen.
nicht versichert sind ...
vorsätzliche Schäden
grobe Fahrlässigkeit

Was ist eigentlich grobe Fahrlässigkeit?
Es wird gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt in unentschuldbarer Weise verstoßen. (z.B. rauchen im Bett beim Zubettgehen; offene Fenster bei heranziehendem Sturm oder längerer Abwesenheit)
Kriegsschäden
Schäden in Zusammenhang mit inneren Unruhen
Erdbebenschäden
(gegen Zuschlag versicherbar, nur meist nicht in den anerkannten
Erdbebengebieten in Deutschland)
Kernenergieschäden
Sturmflutschäden (sehr selten gegen Zuschlag versicherbar)
Lawinenschäden (gegen Zuschlag versicherbar)
Schäden in Zusammenhang mit Erdrutschen
(gegen Zuschlag versicherbar)
Schäden in Zusammenhang mit Erdsenkungen
(gegen Zuschlag versicherbar)
Überschwemmungsschäden (gegen Zuschlag
versicherbar, nur meist nicht in den anerkannten Überschwemmungsgebieten
in Deutschland, nach der Elbekatastrophe sind die Versicherer noch
risikoscheuer geworden.)
Wie viel werden Sie dafür im Jahr ausgeben müssen?
Diese Frage ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.
So ist zum einen der Versicherungsort bei der Prämienberechnung maßgebend.
So gibt es für die Sturmversicherung und in der Leitungswasserversicherung in der Regel jeweils zwei verschiedene Tarifzonen.
Des weiteren ist die Bauweise und die konkrete
Nutzung des Gebäudes von Bedeutung und kann die Prämienberechnung beeinflussen.
Nicht zuletzt spielt natürlich das Gebäude selbst - seine
Größe, Ausstattung und damit sein
Wert eine entscheidende Rolle.
Anderseits beeinflussen Sie durch die Auswahl der zu versichernden Gefahren
( Feuer,
Leitungswasser,
Sturm/Hagel) auch die Versicherungsprämie.
Einige Versicherer bieten Ihnen neben der
gleitenden Neuwertversicherung auch andere Tarifsysteme wie
fester Neuwert oder Zeitwertversicherungen an. Aus unserer Sicht ist jedoch der gleitende Neuwert in den allermeisten Fällen der beste Schutz für Ihr Haus.
Häufig bezahlen Angehörige des öffentlichen Dienstes 10-20 % weniger.
Daher nachfolgend nur einige wenige Angebote
Alte Bedingungen ? Viele Hundert Euro pro Jahr ?
Dann schauen Sie sich doch einfach die Spitzenangebote des ADB an.
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2016 und hochaktuell wieder umfangreiche
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