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Die Leitungswasserversicherung
Wie eingangs erwähnt, bilden die Leitungswasserschäden den Großteil der Wohngebäudeschäden.
Die Leitungswasserversicherung ist eine recht komplizierte Versicherung, da es hier um verschiedene Zu- und Abgangsrohre, um Frost und Bruch geht.
Was ist eigentlich Leitungswasser ?
Leitungswasser ist Wasser oder Wasserdampf
aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen
oder Schläuchen der Wasserversorgung
in Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
in Sprinkler/Berieselungsanlagen
Was heißt dies ?
Es handelt sich um Wasser oder Wasserdampf, d.h. andere Flüssigkeiten wie Öle, Sole, Kühlmittel (z.B. in Wärmepumpen, Klimaanlagen, Solarheizungen u.ä.) sind nicht versichert. Diese in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen, ist unter Umständen gegen Beitragszuschlag möglich.
Ein Versicherungsfall tritt dann ein wenn:
1.) es sich um Leitungswasser gehandelt hat oder handelt
2.) dieses bestimmungswidrig ausgetreten ist
3.) versicherte Sachen dabei zu Schaden gekommen sind
Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz ?
1.) Für Schäden innerhalb des Gebäudes
Frostschäden
Bruchschäden
an allen Zu- und Ableitungen, Rohren, bestimmten Leitungswasser führenden Einrichtungen wie Badeinrichtungen, Waschbecken,
Spülklosetts, Heizkörper u.ä. (So ist zum Beispiel der Rohrbruch wegen einer defekten Heizung im Winter ein klassischer Frostschaden.)

Auch ein unvorsichtiges "Handwerkeln" an Wasserleitungen (Heizung, Trinkwasser) hat Versicherungsschutz, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Schadensfall, der den Bedingungen entspricht und über den nicht sehr häufig informiert wird.
2.)
Für Schäden außerhalb des Gebäudes
Frostschäden
Bruchschäden
an allen Zuleitungsrohren.
Ableitungsrohre auf dem eigenen Grundstück sind nicht versichert, können jedoch bei Bedarf gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Die Leitungsrohre des eigenen Springbrunnens sind dagegen überhaupt nicht versichert, da sie nicht der Versorgung des Wohnhauses dienen. Aber wie fast überall im Versicherungsbereich sind auch die Leitungen des Springbrunnens gegen einen Zusatzbeitrag in den Versicherungsschutz des Hauses integrierbar.
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