Die Familienrechtsschutzversicherung 


Wer ist versichert ?

Beim Familienrechtsschutz (richtiger Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) ist der Versicherungsnehmer, der Ehegatte bzw. Lebenspartner sowie die minderjährige Kinder versichert.

Was ist alles versichert ?

Der Rechtsschutz bietet umfangreichen Versicherungsschutz im privaten und beruflichen Bereich
Schadensersatzrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- dienst- und versorgungsrechtlichen Auseinandersetzungen
Rechtsschutz im Vertragsrecht
Rechtsschutz im Sachenrecht
Steuerrechtsschutz
- für Prozesse vor deutschen Finanzgerichten
- für Prozesse vor deutschen Verwaltungsgerichten (bezüglich Steuern und Abgaben)
Sozialgerichtsrechtsschutz
Disziplinarrechtsschutz
Standesrechtsschutz
Strafrechtsschutz
- im privaten und beruflichen Bereich
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz
- im Familienrecht
- im Erbrecht
(durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bei Änderung der Rechtslage)

Und wie ist es mit Ihrer Rechtsschutzversicherung?

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