



 






Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg,
Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt,
Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg,
Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen,
Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe,
Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig,
Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach,
München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück,
Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken,
Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg,
Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee,
am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig
und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Glasversicherung
Wenn's klirrt, wird's häufig teuer. Doch bei Scherben kann die
Glasversicherung die Rechnung zahlen! Bei Glas denken viele erst einmal nur an Fensterscheiben und Türen. Doch in modernen Häusern und Wohnungen gibt es vieles mehr, was im Schadenfall teuer werden kann. Beispielsweise die künstlerisch bearbeitete Glastür Ihrer Vitrine, der Wintergarten oder Ihr
Cerankochfeld.
Für wen ist die Versicherung?
Für Sie als Eigentümer oder Mieter von Einfamilienhäusern oder Wohnungen.
Was ist versichert?
Ob ein Stein oder eine Windböe, mit unserer Glasversicherung sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung
der Glasversicherung schließt praktisch alle denkbaren Ursachen ein:
Unwetter,
Einbruch
mutwillige Zerstörung
Vandalismus
Landfriedensbruch
Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit unserer Glasversicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz wird meist unterteilt in
mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen
sowie die Verglasungen des Mobiliars.
Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasungen und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Decken, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Glassteine und Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Öfen, Elektro- und Gasgeräten. Lose, abnehmbare, aufliegende Glasplatten, Glaskeramikplatten von Kochflächen.
Künstlerisch be- oder verarbeitete Verglasungen sind meist je Schaden auf 1.000,- EUR begrenzt.
Was ist meist nicht versichert?
Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art
Beschichtungen von Möbelstücken
Glasmöbel
Spiegelschränke
Optische Gläser
Photovoltaikmodule
Hohlgläser
Die Glasversicherung kann einzeln abgeschlossen oder in eine Hausrat- oder in eine Wohngebäude-Police integriert werden.
In einer "Verbundenen Wohngebäudeversicherung" richtet sich die Prämie richtet dann nach dem Wert des Gebäudes. In der Regel ist die Versicherung nach m²-Zahl des zu versichernden Glases oder die Versicherung nach Größe des Hauses bzw. der Wohnung günstiger.
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Wenn Sie einen Anbau ausgeführt, also z.B. einen Wintergarten angebaut haben, sollten Sie das sofort Ihrer Versicherung melden und die Prämie anpassen lassen - sonst gehen Sie leer aus, wenn Glasscheiben in diesem Anbau zu Bruch gegangen sind.
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Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Sehen Sie selbst:
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