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Obwohl das Führen eines Bootes oder besser Wasserfahrzeuges in der Freizeit viel Genuss bringen kann, sind Schäden an anderen Personen und Sachen nicht ausgeschlossen. Gerade auf dem Wasser kann durch Unachtsamkeit schnell ein anderes Boot beschädigt werden, was zu nicht unerheblichen Kosten führt.
Bei Ruder-, Paddel- oder Schlauchbooten ist das kein größeres Problem, denn diese sind in einer normalen privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. In seltenen Fällen (so auch in leistungsstarken Angeboten des ADB) sind auch Surfbretter im Versicherungsumfang der normalen Haftpflicht enthalten.
Alle anderen Besitzern von Wasserfahrzeuge jedoch sollten über eine eigene Wasserfahrzeug- Haftpflichtversicherung verfügen. (In einigen Ländern Europas wie z.B. Holland, Belgien oder Italien ist diese Versicherung sogar zwingend vorgeschrieben.)
Da es von Motorbooten sowie Segelbooten eine große Vielzahl an Klassen gibt, hier nur eine kleine Auswahl an konkreten Absicherungsangeboten:
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Bootsversicherungen
Gut über den Winter kommen
Bevor ein Boot ins Winterlager gebracht wird, sollte der Eigner prüfen, ob sein Versicherungsschutz dafür ausreichend ist. Die Versicherungsbedingungen unterschiedlicher Anbieter weichen nämlich sowohl in Kasko als auch in Haftpflicht stark voneinander ab.
Wird ein Boot im Winterlager beschädigt, ist nicht immer eindeutig feststellbar, wer daran die Schuld trägt. Für den Schadenersatz kommen dann unter Umständen mehrere Parteien in Frage: der Vermieter des Winterlagers und die Kaskoversicherung des Bootsbesitzers. Viele Winterlagerbetreiber versuchen sich daher vor solchen Forderungen zu schützen, indem sie im Mietvertrag einen Haftungsausschluss festschreiben, der das gesamte Risiko auf den Versicherer verlagert.
Juristisch ist ein Haftungsausschluss zwar nicht immer wirksam. Der Mieter hat jedoch mit seiner Unterschrift unter den Vertrag einen Regressanspruch des Versicherers unmöglich gemacht, was dazu führt, dass der Versicherer nicht mehr verpflichtet ist ihm den Schaden zu ersetzen.
Damit der Bootseigner nicht auf den Kosten sitzen bleibt, hat er die Möglichkeit - nach genauer Prüfung der entsprechenden Formulierung - solche Fälle gegen Beitragszuschlag mitzuversichern. Dann wird ein durch einen Dritten verursachter Schaden unabhängig vom haftungsrechtlichen Aspekt durch die eigene Kaskoversicherung reguliert.
(aus Ratgeber der esa/Allianz 2007) |
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ANGEBOTE des ADB
Bootshaftpflichtversicherung (bitte
anfragen)
Wie ist der Leistungsumfang?
Die Bootshaftpflichtversicherung umfasst bei berechtigten Schäden die Bereiche
Personenschäden,
Sachschäden und
Vermögensschäden (manchmal sehr gering enthalten)
Mitversichert ist u.a. das
Ziehen von Wasserskiläufern,
Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern, Wassersportgeräten
Halten, Besitz und Mitführen
eines Beibootes
Gebrauch eines für das
versicherte Boot benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht von
Schiffer / Skipper (Kapitän)
Mitgliedern der
Schiffsmannschaft und anderen mit der Bedienung berechtigten
Personen
für gegen sie erhobene Ansprüche aus Anlass
dieser Verrichtungen
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden in Folge von
Veränderungen eines Gewässers.
Urlaubsdeckung: Bei Chartern oder Leihen
eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht, besteht
beitragsfrei bis zu 4 Wochen pro Jahr Versicherungsschutz.
Ein TIPP
Wer sich ein Boot mietet, sollte sich bestätigen lassen, dass eine Bootshaftpflichtversicherung besteht und der jeweilige Bootsführer eingeschlossen ist.
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